1. Das Schießen ist offen für alle Schützen und Freunde des Schießsports.

 

  1. Jungschützen in den Disziplinen Luftgewehr und Luftpistole, die das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben müssen eine Ausnahmegenehmigung gemäß WaffG und die schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vorlegen. Die Aufsichtspflicht obliegt dem Verein für den sie starten.

 

  1. Zum Schießen sind nur Luftgewehre und Luftpistole zugelassen, welche der Sportordnung des DSB und BSSB entsprechen. Der Schütze ist für seine Druckluft-/Gaskartusche selbst verantwortlich. Kartuschen mit abgelaufener Nutzungsdauer dürfen nicht verwendet werden. Der Veranstalter behält sich vor, Kartuschen am Stand stichprobenartig zu kontrollieren.

 

  1. Für das Auflageschießen sind nur regelkonforme Ausrüstungen gem. Sportordnung Teil 9 zugelassen. Eigene Auflagen können verwendet werden.

 

  1. Hilfsmittel (wie Hocker oder Schlinge) müssen im Schützenausweis eingetragen sein.

 

  1. Jeder Schütze kann nur unter seinem Namen starten.

 

  1. Jeder Schütze hat vor Beginn des Schießen eigenverantwortlich die Richtigkeit der am Monitor angezeigten Scheiben zu prüfen. Ebenso übernimmt der Schütze die vollständige Verantwortung für die durch ihn getroffene Auswahl der Kombinationsmöglichkeiten. Spätere Reklamationen werden nicht anerkannt.

 

  1. Es wird auf einer elektronischen Schießanlage geschossen. Serien sind im Voraus zu bezahlen und müssen abgeschlossen werden. Das Programm kann nach jeder Scheibenserie beendet werden. Nicht abgeschlossene Serien werden mit Null-Schüssen aufgefüllt. Probeschüsse sind nicht zugelassen. Jeder abgegebene Schuss, der von der elektronischen Schießanlage gewertet wird, ist gültig. Nachkauf ist jederzeit möglich. Bei großem Andrang kann bei einem erforderlichen Nachkauf von der Aufsicht das Freimachen des Standes verlangt werden.

 

  1. Festgestellte Unregelmäßigkeiten des Schützen sowie der Versuch dazu, bewirken einen sofortigen Ausschluss vom Preisschießen und führen zum Verlust aller Ansprüche auf Preise oder Ersatzleistungen.

 

  1. Den Anweisungen des Aufsichtspersonals ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Nichtbeachtung erfolgt der sofortige Ausschluss vom Preisschießen. Eine Rückerstattung der Einlage erfolgt nicht.

 

  1. Elektronische Geräte aller Art sind am Stand auf lautlos zu schalten.

 

  1. Bei der Jubiläumsscheibe entscheidet bei Teiler Gleichheit der bessere Deckschuss. Wenn kein Deckschuss vorhanden ist entscheidet die niedrigere Startnummer. Bei allen anderen Scheiben entscheidet das bessere Deckblatt bzw. die bessere Deckserie. Falls nicht vorhanden entscheidet ebenfalls die niedrigere Startnummer.

 

  1. Die Wertung des Schießergebnisses erfolgt nur nach vollständiger Bezahlung der Einlagen inklusive des Nachkaufs. Sie gilt mit der Unterschrift des Schützen als anerkannt. Nichtbezahlte Schüsse werden nicht gewertet.

 

  1. Ringwertung erfolgt in Zehntelwertung. Teiler mit der Luftpistole werden durch den Faktor 3 geteilt. Teiler in den Auflage Disziplinen werden mal 1,8 genommen. LPA Teiler werden durch den Faktor 3 geteilt und mit 1,8 multipliziert.

 

 

  1. Mit der Teilnahme am Jubiläumsschießen erklärt sich der Schütze bereit, dass seine angegebenen Daten für die Dauer des Schießens gespeichert werden dürfen. Sie dienen zum Zwecke der Durchführung des Schießens und dürfen nicht weitergegeben werden. Mit der Erstellung, Speicherung und Veröffentlichung von Fotos im Rahmen des Schießens sowie bei der Preisverteilung erklärt er sich ebenso bereit. Er erklärt sich außerdem bereit, dass seine Ergebnisse unter Angabe seines Namen und Vereins auf den Ergebnislisten veröffentlicht werden. Die Ergebnislisten werden auf der Internetseite des Schützenvereins „Freiheit“ Neunkirchen veröffentlicht.

 

  1. Sollte wegen eines technischen Defektes die Ergebnisauswertung nicht am selben Tag möglich sein, wird es umgehend nachgeholt. Ein Anspruch des betroffenen Schützen auf Anwesenheit besteht dabei nicht.

 

  1. Die Ergebnislisten werden unmittelbar nach Beendigung des Preisschießens im Schützenhaus und zeitnah auf der Vereinshomepage veröffentlicht.

 

 

  1. Die Sachpreise sind frei wählbar und werden am 14.06.2024 bei der Preisverteilung ausgehändigt. Bei der Auswahl gilt das Jugendschutzgesetz. Eine Nachsendung erfolgt nicht. Ist ein Schütze bei der Preisverteilung nicht anwesend dürfen bevollmächtigte Personen (formlos mit Unterschrift des Vollmacht gebenden Schützen) einen Preis auswählen und mitnehmen. Ist auch keine bevollmächtigte Person anwesend erlischt die Möglichkeit einen Preis auszusuchen. In diesem Fall wird von einem neutralen Personenkreis ein passender Preis ausgewählt. Verbleibende Preise sind spätestens 14.07.2024 im Schützenheim Freiheit Neunkirchen während der Schießabende abzuholen. Preise, die nicht bis zum 14.07.2024 abgeholt werden, verfallen zu Gunsten unseres Vereins. Nicht belegte Plätze werden nicht ausbezahlt.

 

  1. Jeder Schütze und Besucher ist für seine Ausrüstung und persönlichen Sachen selbst verantwortlich. Eine Haftung seitens des Veranstalters wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.

 

  1. Bei Auftreten von Ereignissen, die einen reibungslosen Verlauf des Preisschießens in Frage stellen (höhere Gewalt oder Corona-Pandemie) können keinerlei Ersatzansprüche gestellt werden. Dies kann zu Änderungen führen.

 

  1. In allen nicht aufgeführten Fällen gelten die Sportordnung des Deutschen Schützenbundes e.V. und die Schießordnung des Bayerischen Sportschützenbundes e.V.

 

  1. Mit der Unterschrift auf dem Anmeldeformular erfolgt automatisch eine Anerkennung dieser allgemeinen Bestimmungen.

 

  1. Einsprüche sind schriftlich mittels Einspruch-Formular (erhältlich bei der Anmeldung) zu stellen. Einsprüche werden nach Hinterlegung von 20 Euro bearbeitet. Bei berechtigtem Einspruch wird der Betrag zurückerstattet.

 

  1. Bei etwaigen Differenzen entscheidet das Wettkampfgericht unter Ausschluss des Rechtsweges. Das Wettkampfgericht wird durch Aushang im Schützenhaus benannt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Änderungen vorbehalten.